B
Barnstorf, Hermann
geboren in Ahlten am 11. November 1858, gestorben in Ahlten am 31. Dezember 1938, war vom 1. Oktober 1893 bis zum 10. Juni 1924 Gemeindevorsteher (Bürgermeister) der damals selbständigen Gemeinde Ahlten.
H
Himpten, himten, o.ä.
ist ein Hohlmaß von 31,152 l für trockene Schüttgüter. Das Gewicht pro Himpten ist variabel. Ein Himpten Weizen hat ein Gewicht von ungefähr 20 kg, Roggen ebenfalls 20 kg, Gerste 18 kg und Hafer 12 kg.
Hufe, hove, o.ä.
ist ein altes Feldmaß mit variablen Flächeninhalt. Je nach Güte des Bodens schwankt die Größe einer Hufe. Ursprünglich rechnete man in unserem Gebiet mit einer Fläche zwischen 15 und 20 Morgen. Eine Hufe war die notwendige Nutzfläche für die Existenz einer bäuerlichen Familie, zuzüglich der Berechtigung an der Allmende, d.h. der Nutzung an Wald und Weide. Um 1650 ändert sich die Größe der Hufe auf etwa 30 Morgen. Das sind heute ungefähr 7,8 Hektar.
K
Kötner, köther, köter, o.ä.
können in Deutschland ab dem 14. Jahrhundert belegt werden. Die Höfe der Kötner waren meist am Dorfrand angesiedelt oder von alten Höfen abgeteilt. Sie bewirtschafteten durchschnittlich 2 – 30 Morgen Land. (Klein- bzw. Großkötner) Da der Ertrag beim Kleinkötner häufig nicht für den Lebensunterhalt ausreichte, verrichteten sie meist zusätzlich handwerkliche Arbeiten oder arbeiteten im Tagesdienst auf Bauern- und Herrenhöfen. Neben dem vielfach geringen Landbesitz besaßen sie meist wenig Vieh und höchstens ein Pferd. Ein Kötner musste als Gegenleistung für die Überlassung der Hofstelle und Ländereien für die eigene Bewirtschaftung an den Grundherrn nicht nur Zinsen in bar und Naturalien (z. B. Hühner, Getreide), sondern auch Hand- und Spanndienste leisten, d. h. bei der Ernte helfen usw.
In der sozialen Hierarchie standen sie unterhalb der Voll- und Halbhöfnern, aber über den Brinksitzer, An- und Abbauern und den Häuslingen.
M
Malter
ist ein Hohlmaß für trockene Schüttgüter. Ein Malter sind 3 Scheffel oder 6
Himpten.
Morgen
ist ein altes Feldmaß und entspricht etwa 0,25 Hektar. Vor 1836 hatte der hannoversche Morgen 120 Quadratruthen, das sind heute 2608 m² oder 26 a 8 m², nach 1836 rechnete man mit 2621 m² oder 26 a 21 m². Heute wird ein Morgen mit 2500 m², also genau 0,25 Hektar gerechnet.
R
Reihe, Riege, Reihestelle
Wie die Reihe in Ahlten gezählt wurde, ist nicht nicht bekannt. Die Vermutung liegt nahe, dass die Zählweise der Reihe in das Brandkataster von 1752 eingeflossen ist. Die damals vergebenen 62 Brandkassennummern beinhalten auch die Brinksitzerstelle, die derzeitig letzte Neugründung. Die 61 vorhandenen Reihestellen wurden ihrer Lage nach, im Norden beginnend und dann im Uhrzeigersinn durchnummeriert. Als letztes Gebäude folgt mit der Nr. 62 die Brinksitzerstelle. Im weiteren Verlauf bekam jede neue Stelle, bzw. jeder Neubau die dann fällige Nummer. So ist es erst nach 1752 bis zur Einführung der Straßennummerierung möglich, die Gebäude altersmäßig einzuordnen. Nicht mitgezählt wurden 1752 die Kirche und Schule, sowie das Schlemm‘sche Gut.
Nicht alle Bewohner eines Dorfes waren früher gleichberechtigte Gemeindemitglieder. Um ein vollwertiger Einwohner zu sein, war der Besitz einer Reihestelle unabdingbare Voraussetzung. Eine Reihestelle beinhaltete die Reihegerechtsame, den Hofplatz und das Ackerland. Außerdem bestand das Recht an der Teilhabe am gemeinschaftlichen Besitz der Gemeinde, wie Weide, Wiesen und Wald. Nur die Inhaber einer Reihestelle waren stimmberechtigte Mitglieder in der Gemeindeversammlung und bildeten somit nicht nur die Realgemeinde, sondern auch die politische Gemeinde, die sich selbst verwaltete.
Gewohnheit und Brauch bestimmten in früheren Zeiten das dörfliche Leben. Diese, von unseren Vorfahren, übernommenen Gebräuche wurden im Laufe der Zeit zu geltendem Recht. Die Dorfbewohner mussten selbst für Ordnung innerhalb ihres Ortes sorgen. So entstanden schon recht früh Dorfgemeinden. Der Hofeswirt, als stimmberechtigtes Mitglied der Gemeinde, vertrat alle zu seiner Hofgemeinschaft gehörenden Bewohner. D. h. Familienangehörige, Gesinde und Mieter hatten in der Gemeindeversammlung kein Stimmrecht.
Die wirtschaftlichen und sozialen Beziehungen der Bewohner untereinander wurden von der Dorfgemeinde geregelt. Aufgaben, die die Obrigkeit der Gemeinschaft übertrug, wie z. B. Spann- und Wehrdienste leisten Steuern entrichten, verteilte die Gemeinde die Lasten auf den einzelnen und organisierte den Ablauf.
Im 17. Jahrhundert versuchte der Staat eine Einflussnahme auf das dörfliche Leben auszuüben. Der Selbstverwaltungswille war im Laufe der Zeit so fest verwurzelt, dass nicht viel am überkommenen Zustand geändert werden konnte. Lediglich eine Lenkung und Aufsicht der Verwaltung ließ sich einführen.
Das vorherrschende Ordnungsprinzip war in der dörflichen Gemeinschaft die Reihe oder auch Riege des Dorfes. Die Reihe war mehr als nur eine Ordnung. Sie war eine Gemeinschaft von Nachbar zu Nachbar, in manchen Fällen sogar eine Gruppe von Nachbarn. In Ahlten bezeichnete man diese Gruppierung auch als Rott. Der Nachbar war in vielen Fällen wichtiger als die Verwandten.
Aus ihrer Mitte wählten sie den Ortsvorsteher, Rechnungsführer, Bauermeister und die Ortsgeschworene. Die Anzahl der Kandidaten für diese Ämter war begrenzt, da die Bewerber lesen und schreiben können mussten. Daneben gab es noch eine Reihe weiterer Posten, die besetzt sein wollten. Es wurden die Pferde-, Kuh-, Schweine- und Gänsehirten gewählt, sowie der Gemeindeschäfer und Nachtwächter. Für alle diese Dienste hatten hauptsächlich die Reihestellenbesitzer die finanziellen Lasten zu tragen. Das sogenannte „Wachtegeld“, der Lohn für den Nachtwächter, musste aber von allen Bewohnern der Gemeinde aufgebracht werden.
Ruhtenberg, Bodo von
geboren am 21. September 1543, gestorben am 21. September 1597, Junker und Gutsbesitzer von Haus Rethmar. Die Familie von Rutenberg war über mehrere Generationen der Grundherr verschiedener Höfe in Ahlten.